Aufbau
Für die restlichen Märkte und Basare wie z.B. den Kinderkleidermarkt gelten u.U. abweichende Bestimmungen!
Der Aufbau der Verkaufsstände ist vor 7:00 Uhr untersagt. Stände, die vor 7:00 Uhr aufgebaut werden, zahlen unabhängig von der regulären Standgebühr eine Strafgebühr in Höhe von 50,- €.
Da wir Rücksicht auf die Anwohner nehmen wollen und die Belästigung durch Lärm und Verkehr so gering wie möglich halten wollen, bitten wir alle Verkäufer, sich daran zu halten.
Durch den Aufbau und Lärm vor 7:00 Uhr wird die weitere Durchführbarkeit des Flohmarkts gefährdet!
Die Verkäufer werden von Einweisern beim Aufbau unterstützt. Den Anweisungen der Einweiser ist Folge zu leisten.
Auf der Kinderverkaufswiese dürfen keine anderen Verkaufsstände aufgebaut werden, da wir es den Kindern ermöglichen wollen, ihre Sachen untereinander zu verkaufen.